Neue Einreisebestimmungen - Kasachstan

Kasachstan führt nach und nach eine neues Einreiseregime ein. Vor der Einreise muss eine elektronische Einreisebewilligung beantragt werden, ähnlich dem…

Das neue Einreisesystem macht die Einreiseformalitäten digital und soll letztlich dafür sorgen, dass die Einreise schneller uns sicherer wird. Die Formalitäten für die Einreise nach Kasachstan folgen damit internationalen Tendenzen. Die ETA - "Electronic Travel Authorization" - ist kostenlos.

Die Notwendigkeit des Erhalts der Einreisebewilligung erfolgt gestaffelt.

ZEITPLAN

▪ 1. November 2026: Internationaler Flughafen Aktau und ausgewählte Straßen-Grenzübergänge ▪ 1. Januar 2027: Internationale Flughäfen in Astana und Almaty ▪ 1. März 2027: Alle übrigen Grenzübergänge ▪ 1. Juli 2027: Die ETA wird für die Einreise nach Kasachstan VERPFLICHTEND.

Während einer Übergangsphase bis zum 30 Juni 2027 führt das Fehlen einer ETA allein nicht zur Verweigerung der Einreise. Reisende werden jedoch darauf hingewiesen, dass sie eine ETA beantragen müssen. Ab dem 1. Juli 2027 wird die Einreise strikt nur noch mit ETA möglich sein.

SO BEANTRAGEN SIE DIE ETA – 4 SCHRITTE

1. Laden Sie die QazETA-App im App Store bzw. bei Google Play herunter oder besuchen Sie qazeta.kz. 2. Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. 3. Scannen Sie Ihren Reisepass. Die App kann den NFC-Chip des Reisepasses auslesen. 4. Geben Sie den Reisezweck, die Reisedaten und Ihre Kontaktdaten ein und reichen Sie den Antrag ein.

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 72 Stunden vor dem Grenzübertritt. Die Entscheidung wird in der Regel innerhalb weniger Minuten und spätestens innerhalb von etwa 30 Minuten mitgeteilt.

DIE ETA AUF EINEN BLICK

✔ Kostenlos ✔ 180 Tage gültig ✔ Mehrfache Einreise möglich ✔ Eine App für weitere relevante Services, darunter e-Visa, E-Gate, Krankenversicherung und eine lokale eSIM

BITTE BEACHTEN SIE

▪ Eine ETA ersetzt kein Visum, sofern ein solches erforderlich ist. Sie verlängert weder die zulässige Aufenthaltsdauer noch garantiert sie die Einreise.

▪ Von der ETA-Pflicht ausgenommen sind Inhaberinnen und Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, akkreditierte Diplomatinnen und Diplomaten, Mitglieder offizieller Delegationen sowie Personen mit einem gültigen kasachischen Visum oder einer gültigen Aufenthaltserlaubnis.

▪ Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise stets über die aktuellsten Bestimmungen unter www.qazeta.kz.

Gerne stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung: JCC: info@jointchambers.ch Botschaft Kasachstans in Bern: consul.ch@mfa.kz

Text zur Verfügung gestellt (abgeändert) von unseren Partnern der Botschaft der Republik Kasachstans in Bern.